bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO₂ Preis von 55 €/t
1.130,25 EUR
bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO₂ Preis von 115 €/t
2.363,25 EUR
bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO₂ Preis von 190 €/t
3.904,5 EUR
Kraftfahrzeugsteuer³
121 EUR
**Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/
¹ Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
² Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2026 bis 2035 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter https://alternativ-mobil.info/.
³ Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeug in der Zeit von 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
Leider können wir dir mit den festgelegten Parametern kein Finanzierungsangebot machen. Versuch es einfach noch einmal, indem du die Höhe der Anzahlung, die Laufzeit oder die Höhe der Schlusszahlung anpasst. Du kannst auch direkt mit dem Händler Kontakt aufnehmen, um die Finanzierung zu klären. In Einzelfällen kann es sein, dass aufgrund der Laufleistung oder des Alters deines Wunschfahrzeugs keine Finanzierung möglich ist.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.